Im öffentlichen Raum
Dreharbeiten im öffentlichen Raum/Straßenland ohne Absperrungen sind kostenlos möglich.
Temporäre oder dauerhafte Straßensperrungen, sowie Halteverbotszonen für die Crew-Fahrzeuge müssen bezahlt und genehmigt werden. (Straßenverkehrsamt)
Darum kümmert sich aber der Motivaufnahmeleiter oder die Produktion. Bei der Motivsuche ist schon zu beachten, dass Motive an sehr schmalen Straßen mit vielen Anwohnern für die Crew-Fahrzeuge nicht geeignet sind und daher ein Parkgrundstück/ Hof/ Parkplatz nah am Motiv vorhanden sein muss (nicht bei kleinen Werbefilmproduktionen, die oft nur mit einem Sprinter kommen).
Dreharbeiten im Wald sind gebührenpflichtig beim zuständigen Forstamt zu beantragen. Dreharbeiten auf Wiesen sind beim Eigentümer zu beantragen.